
Airbus Aktie: Zwischen Höhenflug und juristischem Gegenwind
12.06.2025 | 21:40
Der europäische Luftfahrtkonzern zeichnet ein beeindruckend positives Bild für die kommenden zwei Jahrzehnte im globalen Flugzeugbau. Doch während die Prognosen für den zivilen Sektor für Optimismus sorgen, wirft ein juristisches Verfahren im Satellitengeschäft einen Schatten. Für Anleger stellt sich die Frage: Überwiegen die Chancen die Risiken?
Boomende Aussichten am Himmel
Airbus hat seine Marktprognose für die nächsten 20 Jahre angehoben und rechnet nun mit einem Bedarf von 43.400 neuen Passagier- und Frachtflugzeugen. Dies entspricht einer Steigerung von 1.000 Maschinen gegenüber der vorherigen Schätzung und würde eine Verdopplung der weltweit im Dienst befindlichen Flotte auf über 49.000 Flugzeuge bis zum Jahr 2044 bedeuten. Getragen wird dieses erwartete Wachstum vor allem durch eine prognostizierte jährliche Zunahme des Passagieraufkommens von 3,6 Prozent.
Als Haupttreiber identifiziert der Konzern das Wirtschaftswachstum und eine um 1,5 Milliarden Menschen wachsende globale Mittelschicht. Regional stechen besonders der Inlandsverkehr in Indien mit einer erwarteten jährlichen Wachstumsrate von rund 8,9 Prozent und Reisen von Asien nach China mit 8,5 Prozent hervor. Von den prognostizierten Neuauslieferungen entfallen etwa 34.250 auf Schmalrumpfflugzeuge (Single Aisle) und 9.170 auf Großraumflugzeuge (Widebodies). Trotz dieser optimistischen Langfristaussichten gaben die Aktien des Unternehmens nach der Bekanntgabe der Prognose um 1,2 Prozent nach.
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Für Verunsicherung sorgt hingegen ein Rechtsstreit um die Vergabe von Aufträgen für das EU-Satellitenprojekt Galileo. Das Bremer Unternehmen OHB System hat hier einen Etappensieg errungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass das EU-Gericht die Rechtmäßigkeit der Auftragsvergabe erneut prüfen muss. Im Kern geht es um einen Auftrag im Wert von 1,47 Milliarden Euro, der an ein Konsortium aus Airbus Defence and Space (ADS) und Thales Alenia Space Italia ging.
Besonders pikant: OHB hatte die EU-Kommission bereits während des Vergabeverfahrens darüber informiert, dass ein leitender Manager für das operative Geschäft von OHB zum Konkurrenten ADS gewechselt war – und dort eine verantwortliche Position für das Galileo-Angebot bekleidete. Die EuGH-Richter mahnten an, dass die Brüsseler Behörde einen fairen Wettbewerb sicherstellen müsse und nicht ausgeschlossen werden könne, dass ADS durch diesen Wechsel unrechtmäßige Vorteile erlangt habe. Dieser Aspekt muss nun vom EU-Gericht genauer beleuchtet werden.
Die langfristigen Perspektiven in der zivilen Luftfahrt scheinen also intakt. Die aktuellen juristischen Verwicklungen im Raumfahrtsegment zeigen jedoch, dass auch etablierte Größen mit unerwarteten Herausforderungen konfrontiert werden können. Es wird spannend zu beobachten sein, wie sich diese Gemengelage weiterentwickelt.
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